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Am liebsten zu Hause – Daheim statt Heim

Rechtliches

Rundum gut betreut – Private Betreuung & Pflege mit Sicherheit.

Lady Justice, law library conceptBereits seit 2005 ermöglicht das geltende Europarecht die Entsendung und legale Beschäftigung polnischer Pflegekräfte in deutschen Privathaushalten, während diese weiterhin in ihrem Heimatland angestellt sind. Leider gibt es in der häuslichen Betreuung einige „schwarze Schafe“, die den Ruf der Branche negativ beeinflussen.

Deshalb möchten wir Ihnen an dieser Stelle versichern: Die osteuropäischen Betreuungskräfte von PflegeVital24 und Aterima med / Home Care Service arbeiten im Einklang mit der deutschen und europäischen Gesetzgebung und sind damit für Ihre private Betreuung und Pflege eine sichere Wahl.

Rechtssicherheit durch legal beschäftigtes osteuropäisches Personal

Die von uns vermittelten Betreuungs- und Pflegekräfte aus Osteuropa sind bei Aterima med beschäftigt. Sie zahlen Steuern, leisten Sozialabgaben und sind versichert. Der Einsatz Ihrer Betreuungskräfte in Deutschland erfolgt im Rahmen der europäischen Dienstleistungsfreiheit sowie der darauf beruhenden Verordnung (EG) Nr. 883/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit in der jeweils gültigen Fassung. Er ist gesetzlich klar geregelt und gewährt allen Beteiligten absolute Rechtssicherheit. Das ist so angelegt, dass Risiken wie etwa Schein-Selbstständigkeit bei Ihrer privaten Betreuung und Pflege definitiv ausgeschlossen sind.

So sieht seriöse Rund-um-Betreuung aus:

  • Die Beratung erfolgt persönlich und bei Ihnen vor Ort.
  • Ihnen werden alle Leistungen und Kosten ausführlich erläutert.
  • Die Betreuungskräfte sind sozialversichert und werden unter Berücksichtigung des geltenden Mindestlohns bezahlt.
  • Kündigungsfristen, Art und zeitlicher Umfang der Leistung, Kosten, Arbeitszeiten, Rechte und Pflichten der Vertragspartner, Gerichtsstand und Ihr Recht auf Personalwechsel bei Unzufriedenheit sind vertraglich geregelt.
  • Ihre Beraterinn / Berater vor Ort ist auch nach der Vermittlung weiter für Sie da.
  • Die Beratung und Vermittlung der Betreuung sind für Sie kostenlos.
  • Die An- und Abreise der Betreuungskraft ist organisiert.
  • Sie erhalten Informationen zur Beantragung von Pflegeleistungen.
  • Der Vertrag kann ruhen, beispielsweise bei einem Krankenhausaufenthalt, Urlaub oder aus anderen Gründen

Garantiert keine Schwarzarbeit!

Viele Institutionen, Verbände und Ratgeberseiten warnen Pflegebedürftige – oft zu Recht – vor den Gefahren illegaler
Beschäftigungsverhältnisse oder „Scheinselbstständigkeit“ osteuropäischer Betreuerinnen und Betreuern.

PflegeVital24 garantiert Ihnen, dass dies auf unsere Betreuungskräfte aus Polen nicht zutrifft!

Wann liegt eine Scheinselbständigkeit vor?

Grundsätzlich liegt eine Scheinselbständigkeit vor, wenn eine erwerbstätige Person als selbständiger Unternehmer auftritt,  obwohl sie von der Art ihrer Tätigkeit her zu den abhängig Beschäftigten (Arbeitnehmern) zählt. ... Man ist auf Dauer nur für einen Auftraggeber tätig.

Hohes Risiko, da Sie bis zu 30 Jahren rückwirkend haften!. Hohe Geld- und Freiheitsstrafen sind bis zu 3 Jahren möglich.


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